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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 02.12.2021)

  1. Die nachfolgenden Bedingungen der KWS Energy Knowledge eG. gelten für die Teilnahme an allen von der KWS angebotenen Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare, Workshops, Trainings) nach Maßgabe des zwischen der KWS und dem Auftraggeber/Kunden geschlossenen Vertrags. Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber/Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden. Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB der KWS abweichende Bedingungen des Auftraggebers/Kunden werden von der KWS nicht anerkannt, es sei denn, die KWS hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die KWS in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers/Kunden die vertraglich geschuldeten Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführt. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
  2. Unsere allgemeinen Kursangebote/Anzeigen und in Rundschreiben angegebenen Preise sind unverbindlich.
  3. Verbindliche Anmeldungen für Schulungen sind schriftlich per Post oder Telefax, als E-Mail oder über das KWS–Internetportal an die KWS zu richten. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der KWS zustande, sofern keine andere Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die KWS dies umgehend mit.
    Die mit der Anmeldung eingehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen für interne Zwecke elektronisch gespeichert. Der Auftraggeber/Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der der KWS im Rahmen der vertraglichen Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.
  4. Es gelten die Preise gemäß der jeweils gültigen Schulungspreisliste, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer für durch das Finanzamt als steuerpflichtig eingestufte Kurse, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Soweit der Auftraggeber/Kunde bzw. ein von ihm angemeldeter Schulungsteilnehmer die Schulungen/Kurse nur zeitweise besucht, berechtigt dies nicht zur Preisminderung. Bei Nichtteilnahme ist die volle Kursgebühr zu bezahlen, soweit keine ordnungsgemäße Stornierung gemäß diesen Bedingungen erfolgt ist; im Übrigen gelten diese AGB zur Stornierung/Abmeldung bzw. zum Rücktritt vom Vertrag. Soweit sich aus dem Vertrag nichts Gegenteiliges ergibt, ist Zahlungsort der Geschäftssitz der KWS.
  5. Der Umfang der von der KWS im Einzelnen geschuldeten Leistungen – insbesondere Inhalt, Dauer und Ort - ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und diesen Vertragsbedingungen. Für den Schulungserfolg übernimmt die KWS keine Gewähr. Die Kurs-/Schulungsinhalte werden im jeweils gültigen Schulungskonzept dargestellt. Die KWS behält sich das Recht vor, Schulungsinhalte zu modifizieren und weiterzuentwickeln. Die KWS ist berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere, hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Die KWS ist berechtigt, den Schulungsort und -termin mit einer Vorankündigung von mindestens 2 Wochen zu ändern. Im Fall einer Terminverschiebung hat der Auftraggeber/Kunde das Recht, von der Anmeldung kostenfrei zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  6. Die KWS ist berechtigt, bis zu 10 Tage vor Beginn einer Schulung/eines Kurses den Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund zu erklären, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere wenn
    1. für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen,
    2. wenn ein oder mehrere Referenten verhindert, insbesondere erkrankt sind,
    3. die Veranstaltung aus sonstigen nicht von der KWS zu vertretenden Umständen (z.B. höhere Gewalt) abgesagt werden muss. Die KWS wird den Auftraggeber/Kunden in diesen Fällen unverzüglich davon in Kenntnis setzen und einen Ausweich- oder Ersatztermin anbieten. Im Fall des Rücktritts gemäß den vorstehenden Sätzen werden geleistete Anzahlungen/Gegenleistungen unverzüglich in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche, beispielsweise auf Schadensersatz oder auf Ersatz getätigter Aufwendungen, sind ausgeschlossen.
  7. Für Kurse mit einer Laufzeit von über 6 Monaten gilt, dass bei bestätigtem Eingang einer Anmeldung eines Teilnehmers eine Gebühr von 300 € erhoben wird, falls der Auftraggeber/Kunde schriftlich vom Vertrag zurücktritt. Bei Abmeldungen, die später als 8 Wochen vor Kursbeginn bei der KWS eingehen, werden zusätzlich Stornokosten von 1.000 € fällig. Bei Abmeldungen, die später als 4 Wochen vor Kursbeginn bei der KWS eingehen, oder bei Abbruch der Teilnahme sind insgesamt 100% der Kursgebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist kostenfrei möglich, soweit der Kurs noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Benennung bei der KWS maßgeblich.
  8. Für Kurse mit einer Laufzeit von 3 bis einschließlich 6 Monaten gilt, dass bei bestätigtem Eingang einer Anmeldung eines Teilnehmers eine Gebühr von 300 € erhoben wird, falls der Auftraggeber/Kunde schriftlich vom Vertrag zurücktritt. Bei Abmeldungen, die später als 8 Wochen vor Kursbeginn bei der KWS eingehen, werden zusätzlich Stornokosten von 500 € fällig. Bei Abmeldungen, die später als 4 Wochen vor Kursbeginn bei der KWS eingehen, sind insgesamt 80% der Kursgebühr zu entrichten. Bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Kursbeginn bei der KWS eingehen, oder bei Abbruch der Teilnahme ist insgesamt die gesamte Kursgebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist kostenfrei möglich, soweit der Kurs noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Benennung bei der KWS maßgeblich.
  9. Für Schulungen/Kurse mit einer Laufzeit von bis zu 3 Monaten gilt, dass schriftliche Abmeldungen vom Vertrag, die bis 2 Wochen vor Kursbeginn bei der KWS eingehen, kostenfrei sind. Zwischen 1 und 2 Wochen vor Kursbeginn sind 80% der Kursgebühren, ab 1 Woche vor Kursbeginn 100% der Kursgebühren zu zahlen. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist kostenfrei möglich, soweit der Kurs noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer eventuelle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Benennung bei der KWS maßgeblich.
  10. Der Auftraggeber/Kunde ist verpflichtet, die Kursgebühren vor Beginn eines Kurses zu zahlen. Die Gebühren für den Besuch der Schulungen/Kurse sind sofort nach Zugang der Rechnung fällig. Der Auftraggeber/Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Verbraucher nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die KWS 3,00 € Auslagenersatz verlangen. Abweichungen von den Zahlungsbedingungen bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
  11. Die Haftung der KWS für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers/Kunden/Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet die KWS für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der KWS. Die Haftung im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gegenüber Verbrauchern wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haftet die KWS gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, nur für den typischerweise entstehenden Schaden. Eine weitergehende Haftung der KWS ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung der KWS ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  12. Die KWS behält sich alle Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte, an den Schulungsinhalten und -unterlagen vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Jedwede Form der Vervielfältigung, Publikation oder sonstigen Verbreitung – auch der auszugsweisen - an Dritte, insbesondere für Zwecke eigener Unterrichtsveranstaltungen, ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch die KWS untersagt. In den Kursen/Schulungen wird Software eingesetzt, die durch Urheber- und Markenrechte geschützt ist. Diese Software darf weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet und/oder entfernt werden. Die zur Verfügung gestellten Dokumente und Unterlagen werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.
  13. Die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten.