Zielgruppe
Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP):
Elektrotechnische Laien, zu deren Tätigkeitsbereich der Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in Windenergieanlagen gehört und im Unternehmen den Status einer EUP benötigen.
Jährliche Unterweisung:
Personen, die bereits elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) sind.
Ziel
Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP):
Unterweisung von elektrotechnischen Laien zur „Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EUP)“. Nach der BGV A3 bzw. GUV-V A3 dürfen elektrotechnische Laien unter Aufsicht einer Elektrofachkraft Arbeiten an elektrischen Geräten und Anlagen nur durchführen, wenn sie bezüglich der Gefahren des elektrischen Stromes und der Schutzmaßnahmen unterwiesen wurden.
Jährliche Unterweisung:
Jährliche Unterweisung der Elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP), gemäß der BGV A3 bzw. GUV-V A3.
Dauer
Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP): 2 Tage
Jährliche Unterweisung: 1 Tag