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Aktuelle Informationen

Aufgrund der Vorgaben der Coronaschutzverordnung des Landes NRW, welche vom 24.11. – 21.12.2021 in Kraft ist, gilt bei KWS die 3G Regelung für sämtliche Kurse und Besuche.

An den Kursen können also nur Personen teilnehmen, die

  • einen Nachweis über den vollständigen Impfschutz oder
  • den Nachweis der Genesung mit positivem PCR-Test, der maximal sechs Monate und mindestens 28 Tage zurückliegt oder
  • an jedem Tag den schriftlich oder digital bescheinigten Nachweis über ein negatives Testergebnis (Antigen-Schnelltest, höchstens 24 Stunden zurückliegend) oder PCR-Test (höchstens 48 Stunden zurückliegend)

vorlegen können.

Ab dem 25.11.2021 ist das Einnehmen des Mittagessens in der Kantine auf Grund der neuen Coronaschutzverordnung nur noch Geimpften und Genesenen gestattet.

Das Abholen von Speisen und Getränken kann auch durch getestete Personen erfolgen.

Wir bitten unsere Kursteilnehmer zum Lehrgangsstart ihren Nachweis und zusätzlich eine ausgefüllte Selbstauskunft (download) ausgedruckt mitzubringen.

In 2021 können die Tests kostenlos bei KWS unter Aufsicht gemacht werden. Ab 01.01.2022 müssen sich nicht vollständig immunisierte Personen eigenverantwortlich um die Tests kümmern und die Testbestätigungen an jedem Kurstag vor Unterrichtsbeginn der Lehrgangsleitung abgeben.

Besucher müssen ihren Nachweis beim Eintritt an der Pforte vorzeigen.

In den öffentlich zugänglichen Gebäudebereichen gilt die Tragepflicht eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, sowie weitere AHAL-Festlegungen und Empfehlungen.

Bei Fragen zu unseren Corona- bzw. Hygienemaßnahmen wenden Sie sich an unseren Pandemiestab, Telefon 0201 8489 199.

Der Pandemiestab der KWS Energy Knowledge eG
24.11.2021