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Lehrgang: Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 48 StrlSchV

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Zielgruppe

Verantwortliches Schichtpersonal und Strahlenschutzbeauftragte in Kernkraftwerken

Ziel

Aktualisierung der Fachkunde für verantwortliches Schichtpersonal und Strahlenschutzbeauftragte in Kernkraftwerken gemäß § 48 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Verbindung mit der „Richtlinie für den Fachkundenachweis von Kernkraftwerkspersonal“ und der Richtlinie „Fachkunde von Strahlenschutzbeauftragten in Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen“

Dauer

2 Tage

Ort

in Ihrem Kraftwerk

Kursgebühren

Mitglieder: auf Anfrage

Nichtmitglieder: auf Anfrage

Datum

auf Anfrage

Inhalte und zusätzliche Informationen:

Veränderungen im Atomrecht

  • Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
  • Wesentliche Veränderungen im Atomgesetz
  • Die Strahlenschutzverordnung (StrSchV)
  • Wesentliche Veränderungen im untergeordneten Regelwerk

Wissenschaftlich-technische Neuerungen im Strahlenschutz

  • Dosimetrie
  • Kontamination
  • Inkorporation

Abschluss:

Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die als Nachweis der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz von der zuständigen Behörde anerkannt wird. Der Lehrgang ist von den zuständigen Behörden in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland Pfalz und Schleswig-Holstein als geeignete Maßnahme anerkannt.

Gebühren zzgl. ges. gültiger MwSt.

Ihre Ansprechpartner

Stefan Stockfleth
Leitung

Stefan Stockfleth

Tel. +49 201 8489-154
stefan.stockfleth(at)kws-eg.com
Katja Knipper
Assistenz

Katja Knipper

Tel. +49 201 8489-151
katja.knipper(at)kws-eg.com